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In einem Verein gibt es eine Satzung und Regeln

- Gemäß Satzung der DLRG ist ein Austritt zum Ende des Geschäftsjahres möglich
  ( = 31.12.).
- Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr (01.01. - 31.12.)
- Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
- Der Beitrag ist auch für das "Kündigungsjahr" (das laufende Geschäftsjahr) in
  voller Höhe zu zahlen.
- Dies ist unabhängig vom Zeitpunkt der Kündigung.
- Ein Anspruch auf volle oder teilweise Rückerstattung bereits geleisteter
  Mitgliedsbeiträge besteht nicht.
- Zur Vereinfachung hier ein vorgefertigtes Kündigungsschreiben (pdf).

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